Kriterien zum Umgang mit Umluft-Klimageräten in stationären Pflegeeinrichtungen

Neuigkeiten Juli 2026

1 Anlass und Geltungsbereich

Umluft-Kühlgeräte bzw. Splitklimageräte werden in stationären Pflegeeinrichtungen zunehmend eingesetzt, um Bewohnerzimmer, Aufenthalts- und Funktionsräume während sommerlicher Hitzeperioden zu kühlen. Da ältere und pflegebedürftige Menschen zu den besonders hitzevulnerablen Gruppen zählen, ist der Nutzen einer wirksamen Raumkühlung unbestritten. Zugleich stellen diese Geräte bei unsachgemäßer Ausführung, Aufstellung oder Wartung ein hygienisches Risiko dar.

Umluftkühlgeräte sind hinsichtlich ihrer hygienischen Eigenschaften sehr unterschiedlich gestaltet und können nicht pauschal beurteilt werden. Die Geräte kühlen bauartbedingt die angesaugte Raumluft. Sowohl das Gerät selbst als auch die eingesetzten Filter können bei nicht ordnungsgemäßer Wartung verkeimen und stellen dann ein Risiko für die Verbreitung von Schimmelpilzen und weiteren, potenziell pathogenen Mikroorganismen dar (z. B. Pseudomonaden oder Legionellen).

Diese Stellungnahme gilt für stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege sowie Hospize. Sie gilt nicht für Bereiche mit invasiven Eingriffen; dort ist DIN 1946-4 heranzuziehen.

2 Grundsätzliche Bewertung

Der Betrieb von Umluftkühlgeräten ist in Pflegeeinrichtungen aus hygienischer Sicht akzeptabel, sofern die nachfolgend genannten Voraussetzungen konsequent beachtet werden.

Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Geräte technisch einwandfrei arbeiten sowie vor der Inbetriebnahme und anschließend in regelmäßigen Intervallen überprüft werden. Maßgeblich ist der Grundsatz: Die abgegebene Luft darf hygienisch keinesfalls schlechter sein als die Qualität der angesaugten Luft.

3 Anforderungen an Auswahl und Betrieb

3.1  Keine Befeuchtung, keine Umluftbesprühung
  • Es darf keine Raumbefeuchtung über das Gerät vorgenommen werden. Insbesondere ist eine sogenannte Umluftbesprühung unzulässig.
  • Verdunstungskühler („Air Cooler“) sowie mobile Geräte mit offenem Wasserreservoir werden für Pflegeeinrichtungen nicht empfohlen. Stehendes Wasser im Temperaturbereich der Vermehrung begünstigt eine Besiedlung mit Legionellen und Pseudomonaden und führt zu deren Freisetzung als Aerosol.
3.2 Kondensatführung
  • Es muss sichergestellt sein, dass das im Kühlprozess entstehende – und in aller Regel keimbelastete – Kondenswasser nicht in den Raum freigesetzt werden kann.
  • Das Kondenswasser ist kontinuierlich über eine geschlossene Rohrleitung abzuführen und vor dem Abwasseranschluss über einen freien Auslauf sowie einen Trichtersiphon abzuleiten.
  • Nach VDI 6022 Blatt 1 ist beim Kondensatablauf stets zu prüfen, ob ein allseitiges, ausreichendes Gefälle zum Ablauf vorhanden ist und ob die Kondensatabläufe über jeweils einen Siphon und einen freien Auslauf realisiert wurden.
  • Mobile Geräte mit Kondensatauffangbehälter, der manuell entleert werden muss, sind für den Dauerbetrieb in Bewohnerzimmern abzulehnen. Der Behälter stellt ein Feuchtreservoir dar; die Entleerung erfolgt erfahrungsgemäß unregelmäßig und ohne Reinigung.
3.3 Filter
  • Die eingebauten Filter müssen stets trocken sein und nach dem vom Hersteller festgelegten Intervall erneuert werden. Feuchte Filter sind unverzüglich auszutauschen.
  • In Bewohnerzimmern, Aufenthaltsräumen und pflegerisch genutzten Räumen sollte die gekühlte Luft möglichst über einen Feinstaubfilter geführt werden. Nach DIN EN ISO 16890 ist hierfür mindestens die Klasse ISO ePM1 ≥ 50 % zu fordern; in Räumen mit Bewohnern erhöhten Risikos (z. B. bei ausgeprägter Immunsuppression oder respiratorischer Vorerkrankung) ist ISO ePM1 ≥ 80 % Geräte mit entsprechender Ausstattung sind am Markt verfügbar.
  • Beabsichtigt der Betreiber die Neuanschaffung oder Nachrüstung von Umluftkühlgeräten, wird empfohlen, ausschließlich Geräte mit dieser Filterausstattung einzusetzen.
  • Die alten Filterklassen nach DIN EN 779 (G1–F9) sind seit dem 30.06.2018 nicht mehr gültig. Bestehende Ausschreibungs- und Wartungsunterlagen sind auf die Systematik der DIN EN ISO 16890 umzustellen. Eine unmittelbare Umrechnung zwischen beiden Systemen ist fachlich nicht zulässig; die häufig zitierte Zuordnung F7 ≈ ISO ePM1 50 % bzw. F9 ≈ ISO ePM1 80 % dient allein der Orientierung.
3.4 Reinigung und Wartung
  • Die regelmäßige – auch äußerliche – Reinigung und Entstaubung, insbesondere der Lüftungslamellen, ist zu gewährleisten.
  • Das Gerät ist regelmäßig und sorgfältig gemäß den Herstellerangaben technisch zu warten. Der Prüfbericht ist zu dokumentieren und in der Einrichtung vorzuhalten.
  • Wartungs- und Reinigungsintervalle, Zuständigkeiten und Dokumentationswege sind im Hygieneplan der Einrichtung schriftlich festzulegen.
  • Personen, die Wartungs- und Kontrolltätigkeiten durchführen, benötigen eine Qualifikation nach VDI 6022 Blatt 4 (Kategorie A bzw. B, je nach Tätigkeit).
3.5 Betriebsweise
  • Die Geräte sollten nur betrieben werden, wenn tatsächlich ein Bedarf an zusätzlicher Kühlung besteht, d. h. wenn die Außentemperaturen es erforderlich machen.
  • Ein Dauerbetrieb außerhalb von Hitzeperioden ist zu vermeiden. Er erhöht ohne Nutzen die Betriebsstunden und damit den Wartungsaufwand.
  • Ein direkter Luftstrom auf Bewohner ist zu vermeiden. Bei immobilen, kachektischen oder sedierten Bewohnern besteht ein Risiko der Auskühlung; Zugluft wird zudem häufig als unangenehm empfunden und führt zum Abschalten der Geräte durch das Personal.
  • Die Raumtemperatur sollte um nicht mehr als etwa 6 K unter der Außentemperatur liegen, um Kreislaufbelastungen beim Verlassen des Raumes zu vermeiden.
  • Bei bekannter oder vermuteter Übertragung luftgetragener Erreger im Raum (z. B. respiratorische Ausbrüche) ist der Umluftbetrieb in Mehrbettzimmern und Aufenthaltsräumen kritisch zu prüfen. Umluftkühlgeräte führen keine Außenluft zu und verdünnen die Erregerlast nicht; die Fensterlüftung bleibt hier unverzichtbar.

4 Regelwerksstand

Die nachfolgende Übersicht gibt den zum Stand dieser Stellungnahme gültigen Normenstand wieder.

Regelwerk

Aktueller Stand

Bedeutung für Pflegeeinrichtungen

VDI 6022 Blatt 1

Ausgabe 2018-01 (ersetzt 2011-07 sowie Blatt 1.1:2012-08, 1.2:2014-06, 1.3:2015-08); Berichtigung 2023-04

Maßgebliches Regelwerk für Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte, einschließlich dezentraler Komponenten

VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1

Ausgabe 2024-07

Konkretisiert die Anforderungen für dezentrale RLT-Geräte – dies betrifft Split- und Umluftkühlgeräte unmittelbar

DIN EN ISO 16890

Seit 30.06.2018 verbindlich; hat DIN EN 779 abgelöst

Filterklassen werden nicht mehr als G1–F9, sondern als ISO Coarse / ePM10 / ePM2,5 / ePM1 angegeben

KRINKO „Infektionsprävention in Heimen“

2005, weiterhin gültig

Grundlage für den einrichtungsbezogenen Hygieneplan; RLT-Technik ist darin über die allgemeinen Anforderungen an Bau und Betrieb erfasst

DIN 1946-4

2018-09

Gilt für Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Bereiche. Für Pflegeeinrichtungen ohne OP- oder Eingriffsräume nicht anwendbar

 

Hinweis: Die genannten Regelwerke unterliegen fortlaufender Überarbeitung. Vor Anwendung ist die Aktualität zu prüfen.

5 Zusammenfassung

  • Umluftkühlgeräte sind in Pflegeeinrichtungen hygienisch vertretbar, wenn Kondensat sicher abgeführt, keine Befeuchtung erfolgt, geeignete Filter verbaut sind und die Wartung dokumentiert nachgewiesen wird.
  • Verdunstungskühler und mobile Geräte mit Kondensatauffangbehälter werden nicht empfohlen.
  • Maßgeblich bleibt: Die abgegebene Luft darf hygienisch nicht schlechter sein als die angesaugte Luft.
  • Der Nutzen einer Raumkühlung für hitzevulnerable Bewohner überwiegt die hygienischen Risiken, sofern die genannten Voraussetzungen eingehalten werden. Der Verzicht auf Kühlung ist keine hygienisch begründbare Alternative.

Bleiben Sie gesund und gut informiert!

Ihr hygenia Team

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.