Evidenzkategorien der KRINKO

Neuigkeiten Juli 2026

KRINKO reformiert ihre Evidenzkategorien

Neufassung der Kategorien in den Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO).

Die KRINKO hat ihr System zur Bewertung von Empfehlungen grundlegend überarbeitet.

Für viele der adressierten Fragestellungen und Maßnahmen steht keine wissenschaftliche Evidenz zur Verfügung, die die Anforderungen an die Kategorie IA/IB oder II erfüllen. Somit führte bisher ein Mangel an klassischen wissenschaftlichen Studien bei vielen praxisrelevanten Fragen zu verunsichernden Einstufungen wie „ohne Kategorie“.

Evidenzkategorien der KRINKO

Die KRINKO hat beschlossen, die Kategorien zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Reform soll für mehr Klarheit und Eindeutigkeit in der Praxis sorgen:

  • Kategorie IA & IB: Erhalten klarere Definitionen, bleiben inhaltlich unverändert.
  • Kategorie II: Empfehlungen können hier auf Basis eines Mehrheitsvotums der KRINKO-Mitglieder ausgesprochen werden.
  • Komplett gestrichen: Die Kategorien III und IV fallen weg. Auch Bezeichnungen wie „ohne Kategorie“ oder „bewährte klinische Praxis“ gibt es nicht mehr. Anstelle der Kategorie IV wird in einer gesonderten Darstellung, und ohne Gewähr für Vollständigkeit, auf im jeweiligen Zusammenhang zu befolgende geltende Gesetze und Verordnungen verwiesen. Hinweise auf weitere relevante Regularien wie beispielsweise Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) erfolgen im Fließtext

Das Ziel: Anwender erhalten ab sofort eine transparente und unmissverständliche Übersicht darüber, auf welcher Evidenzbasis eine Empfehlung tatsächlich beruht.

Neufassung der Evidenzkategorien KRINKO 2026
Neufassung der Evidenzkategorien KRINKO 2026

Ein paar Hintergründe und Grundlagen:

Gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) weitet sich der Aufgaben- und Gültigkeitsbereich der KRINKO aus:
  • Die KRINKO erarbeitet laut § 23 Abs. 1 IfSG neben den Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen auch Empfehlungen zur Prävention „weiterer Infektionen“.
  • Gemäß § 35 Abs. 1 IfSG richten sich diese Vorgaben nicht mehr nur an medizinische Einrichtungen. Sie sind nun auch für alle Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe verbindlich relevant.

Die Empfehlungen beschränken sich nicht auf einzelne Institutionen wie Krankenhäuser, sondern gelten generell für den gesamten Zuständigkeitsbereich der KRINKO. Gibt es Einschränkungen auf z.B. bestimmte Einrichtungen oder Organisationsformen, werden diese entsprechend gekennzeichnet.

Wichtig für die Praxis:

Die von der KRINKO ausgesprochenen Empfehlungen lösen gemäß § 23 und § 35 IfSG eine gesetzliche Vermutungswirkung hinsichtlich der Einhaltung des Standes der Wissenschaft aus. Diese Vermutungswirkung besteht unabhängig von der Kategorie, in die die jeweilige Empfehlung eingestuft wurde.

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2026/22_26.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Bleiben Sie gesund und gut informiert!

Ihr hygenia Team

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